Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Muss das Haus sofort verkauft werden?
Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.
Die Immobilie den Kindern übertragen
Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.
Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung
Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.
Vermietung
Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner HIER als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Das Haus verkaufen
Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
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